Alleinarbeit | Arbeitsschutz Office | Arbeitsschutz | Haufe
Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen, z. B. in chemischen, physikalischen oder medizinischen Laboratorien. Darüber hinaus gibt es Aussagen zum Umgang mit bzw. zur Zulässigkeit von Alleinarbeit in den berufsgenossenschaftlichen Regelungen bestimmter Branchen wie: Forstbetriebe, Steinbrüche, Spezialtiefbau, Hafenbetriebe, Instandhaltung,